Hausordnung
1. Rauchverbot / Brandgefahr
Innerhalb der gesamten Anlage gilt absolutes Rauchverbot. Die Benutzung von offenem Licht und Feuer in der Halle und auf dem Gelände ist nicht erlaubt.
2. Anschluss von elektrischen Geräten
In dem Lagerräumen / Garagen dürfen keine elektrischen Geräte angeschlossen werden, ohne vorher eine schriftliche Erlaubnis von Jet-Box zu erhalten. Elektrische Geräte dürfen während der Abwesenheit keinesfalls betrieben werden.
3. Nutzung des Mietraumes
Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen benutzt werden. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist ausdrücklich untersagt.
3.1 Der Lagerraum ist nicht zum Aufenthalt von Menschen und/oder zur Aufbewahrung von Tieren zu nutzen.
3.2 Gefährliche, verbotene oder verderbliche Güter, insbesondere brennbare, entzündliche oder umweltschädigende Substanzen dürfen nicht eingelagert werden.
3.3 Wegen Brandgefahr ist es verboten, Kraftstoff, Öl und sonstige brennbare Stoffe aufzubewahren sowie um oder einzufüllen, leere Kraftstoff- und Ölbehälter einzulagern, sowie Gegenstände, die wegen Undichtigkeit, Öl oder Farbstoffe verlieren einzulagern.
3.4 Auf dem gesamten Gelände gilt ein Rauchverbot.
3.5 Untersagt ist weiterhin jegliches offenes Feuer. Dies gilt auch für Flechsen und Schweißarbeiten.
3.6 Alle technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Feuerwehr sind zu befolgen. Der Lagerraum muss stets gut abgeschlossen sein. Der Mieter ist allein für das ordnungsgemäße Abschließen seiner Mieteinheit verantwortlich.
3.7 Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alle anwendbaren umweltbezogenen Gesetze, Vorschriften, behördliche Anordnungen sowie den Standort betreffenden Genehmigungen einzuhalten und zu befolgen.
3.8 Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietobjekt nicht klimatisiert wird; das Mietobjekt wird ohne optionale Heizung nicht frostsicher beheizt. Gegebenenfalls hat der Mieter vor bzw. bei Einlagerung entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Er Mietgegenstand wird ausschließlich als Garage vermietet.
3.9 Der Mieter steht dafür ein, dass diejenigen, die mit seinem Willen Zutritt zum Mietobjekt haben, ebenfalls die voraufgeführten Bestimmungen einhalten.
4. Abfall / Abfallbeseitigung
Jeglicher Abfall ist aus dem Lagerraum zu entfernen und dieser sauber zu halten. Für die Sauberkeit des angemieteten Lagerraums ist ausschließlich der Mieter selbst zuständig.
5. Beschädigung
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich von Mängeln im Mietobjekt zu informieren. Gleiches gilt, wenn der Mieter einen Schaden in der Gesamtanlage verursacht hat. In diesen Fällen muss der Mieter die Mitarbeiter des Vermieters umgehend informieren.
6. Verhalten im Brandfall
Das Gebäude sowie das Gelände ist bei einem Brand unverzüglich zu verlassen.
Jet-Box