Geschäftsbedingungen
Monatlicher Vertrag zwischen COMPANY_NAME und dem Kunden
Beachten Sie, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Kundenregistrierung akzeptiert werden. Sie müssen diese sorgfältig lesen. Mit der Registrierung, der Zahlung und dem Hochladen Ihrer Inhalte in Jet-Box akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angaben zum Anlagenbesitzer:
Anlagenbesitzer: COMPANY_NAME, auch als Jet-Box bezeichnet
Jet-Box Büroadresse: COMPANY_ADDRESS
Jet-Box E-Mail-Adresse: COMPANY_EMAIL
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich Ihre Kontaktdaten, einschließlich der Adresse, ändern.
WICHTIGE PUNKTE
Vertragsart: Es handelt sich um einen monatlich wiederkehrenden Vertrag, der jederzeit gekündigt werden kann und bis zur Kündigung ununterbrochen läuft.
Kündigungsfrist: Die Kündigung ist jederzeit möglich. Nach der Kündigung fallen keine weiteren Gebühren an. Der Kunde hat bis 23:00 Uhr am Tag nach der letzten Zahlung Zugang zu seiner Einheit.
Der Kunde ist Eigentümer der Waren oder zur Lagerung dieser berechtigt.
Lagergebühren müssen im Voraus und pünktlich bezahlt werden.
Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht erfüllen, stehen Jet-Box bestimmte Rechte zu, darunter das Recht, den Zugang zu Ihrer Einheit zu sperren und Ihre Waren zu beschlagnahmen und zu verkaufen und/oder zu entsorgen.
Der Kunde muss das Gerät sicher aufbewahren.
Der Kunde darf keine gefährlichen, illegalen, gestohlenen, verderblichen, umweltschädlichen oder explosiven Güter lagern.
Der Kunde muss überprüfen, ob die Einheit für die Lagerung der Waren geeignet ist.
Die Haftung von Jet-Box für Verlust und Beschädigung von Waren ist auf 100 £ begrenzt.
Die Lagerung der Ware erfolgt ausschließlich auf Ihr Risiko. Sie müssen eine Versicherung abschließen.
Jet-Box kann Ihre personenbezogenen und sonstigen Daten unter bestimmten Umständen verwenden und weitergeben.
VERTRAGSBEDINGUNGEN
LAGERUNG:
1. Solange alle Gebühren auf dem neuesten Stand bezahlt sind, gilt für den Kunden: (a) die Lizenz, Waren in der dem Kunden von Jet-Box von Zeit zu Zeit und nur in dieser Einheit zu lagern; (b) es wird davon ausgegangen, dass er Kenntnis von den Waren in der Einheit hat; und (c) er garantiert, dass er der Eigentümer der Waren in der Einheit ist und/oder gesetzlich dazu berechtigt ist, als Vertreter des Eigentümers gemäß allen Aspekten dieser Vereinbarung mit ihnen zu verfahren.
2. Jet-Box: (a) hat keine Kenntnis der Waren und wird auch nicht als solcher angesehen; (b) ist weder Verwahrer noch Lagerhalter der Waren und der Kunde erkennt an, dass Jet-Box die Waren nicht in Besitz nimmt; (c) gewährt kein Miet- oder Pachtrecht für die Einheit; und (d) gibt die Einheitengrößen nur ungefähr an, sodass die Größe und Abmessungen Ihrer Einheit geringfügig von den beschriebenen abweichen können. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags stimmen Sie der tatsächlichen Größe der von Ihnen genutzten Einheit und nicht einer dargestellten Einheitsgröße zu.
KOSTEN:
3. Der Kunde ist zur Zahlung von Folgendem verpflichtet:
(a) Die Lagergebühr (der zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website von Jet-Box unter „WEBSITE“ angegebene Betrag, wie anderweitig vereinbart oder dem Kunden zuletzt von Jet-Box mitgeteilt) ist am ersten Tag jeder Lagerperiode (Fälligkeitsdatum) im Voraus zu zahlen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zahlung während der gesamten Lagerdauer pünktlich und vollständig direkt an Jet-Box erfolgt. Jet-Box erkennt die Zahlung erst nach Eingang des Geldbetrags als geleistet an.
(b) eine Reinigungsgebühr, die nach Ermessen von Jet-Box unter den in dieser Vereinbarung beschriebenen Umständen in Rechnung gestellt wird;
(c) sämtliche Kosten, die Jet-Box bei der Einziehung verspäteter oder nicht bezahlter Lagergebühren oder bei der Durchsetzung dieser Vereinbarung in irgendeiner Weise entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Post-, Telefon-, Inkasso-, Personal- und/oder Mahnkosten sowie damit verbundene Rechts- und Beratungskosten; und
(d) alle staatlichen Steuern oder Abgaben (einschließlich Mehrwertsteuer), die auf Lieferungen im Rahmen dieses Vertrags erhoben werden. Hat der Kunde mehrere Verträge mit Jet-Box, werden diese zu einem Konto bei Jet-Box zusammengefasst. Jet-Box kann nach eigenem Ermessen Zahlungen, die vom Kunden oder in dessen Namen im Rahmen dieses Vertrags geleistet werden, mit der ältesten Schuld des Kunden gegenüber Jet-Box im Rahmen eines Vertrags auf dem Konto verrechnen.
ZAHLUNGSVERZUG – RECHT ZUM VERKAUF ODER ZUR VERFÜGUNG VON WAREN:
4. Jet-Box legt großen Wert auf pünktliche Zahlung und hat ein Pfandrecht. Ungeachtet der Bedingung 34 ermächtigt der Kunde Jet-Box ohne weitere Benachrichtigung, falls ein geschuldeter Betrag nicht fristgerecht bezahlt wird:
(a) dem Kunden und seinen Vertretern den Zugang zu den Waren, der Einheit und der Einrichtung verweigern und die Einheit sperren, bis der fällige Betrag sowie alle damit verbundenen Zinsen und sonstigen Gebühren (Schulden) vollständig beglichen sind;
(b) die Einheit zu betreten und die Waren zu prüfen und/oder in eine andere Einheit oder an einen anderen Standort zu verbringen und dem Kunden alle angemessenen Kosten hierfür in beliebiger Anzahl in Rechnung zu stellen; und
(c) zusätzliche Belastungen der Schuld geltend machen und, sofern diese nicht ausreichen, um die Schuld vollständig zu begleichen, die Waren ganz oder teilweise gemäß Bedingung 7 einbehalten und/oder schließlich verkaufen oder entsorgen.
Der Kunde erkennt an, dass (a) Jet-Box berechtigt ist, ab dem Fälligkeitsdatum der Schuld weiterhin Lagergebühren zu erheben, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist oder die Waren verkauft oder entsorgt werden; (b) Jet-Box die Waren so verkaufen wird, als ob Jet-Box der Eigentümer wäre und alle Eigentumsrechte an den Waren an den Käufer überträgt; und (c) wenn der Kunde die Gebühren nicht am Fälligkeitsdatum bezahlt, der Wert aller Rabatte und Sonderangebote (einschließlich Zeiträume kostenloser Lagerung), die der Kunde erhalten hat, in voller Höhe vom Kunden zu zahlen ist.
5. Wenn der Kunde nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags nicht alle Waren aus der Einheit entfernt, ist Jet-Box berechtigt, die Waren als aufgegeben zu betrachten und kann alle Waren auf beliebige Weise gemäß den Bedingungen 6 bis 8 verkaufen oder entsorgen. Der Kunde haftet für die Lagergebühren für den Zeitraum ab der Aufgabe bis zum Verkauf oder der Entsorgung der Waren (Schulden).
6. Bevor Jet-Box die Waren verkauft oder entsorgt, wird der Kunde schriftlich zur Zahlung (bei Zahlungsverzug) oder Abholung (bei aufgegebener Ware) aufgefordert. Diese Mitteilung wird per Einschreiben an die zuletzt vom Kunden Jet-Box schriftlich mitgeteilte Adresse versandt, sowie per E-Mail, falls Sie keine herkömmliche Post erhalten möchten. Wurde keine Adresse innerhalb Großbritanniens angegeben, verwendet Jet-Box eine beliebige Festnetz- oder E-Mail-Adresse, die der Kunde vom Kunden besitzt. Wenn der Kunde die Schuld nicht innerhalb eines Monats nach dieser Mitteilung bezahlt und/oder die Waren nicht abholt (je nach Fall), wird Jet-Box auf Ihre Räumlichkeiten zugreifen und den Verkauf oder die Entsorgung der Waren einleiten. Der Kunde stimmt dem Verkauf oder der Entsorgung aller Waren ohne weitere Benachrichtigung zu und autorisiert diese, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Wert. Jet-Box wird die Waren zum besten auf dem freien Markt vernünftigerweise verfügbaren Preis verkaufen, unter Berücksichtigung der Verkaufskosten. Jet-Box kann außerdem die Zahlung von Kosten für das Verzugsverfahren verlangen, einschließlich aller Kosten im Zusammenhang mit dem Zugang zur Einheit und der Entsorgung oder dem Verkauf der Waren, die der Schuld hinzugerechnet werden.
7. Der Verkaufserlös wird zunächst auf die Kosten für die Entfernung und den Verkauf der Waren und anschließend auf die Schulden angerechnet. Reicht der Verkaufserlös nicht aus, um alle diese Kosten und die Schulden zu tilgen, ist der Kunde verpflichtet, den Restbetrag innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung von Jet-Box an Jet-Box zu zahlen. Jet-Box kann den Restbetrag sowie die damit verbundenen Rechts- und Verwaltungskosten eintreiben. Übersteigt der Verkaufserlös den vom Kunden geschuldeten Betrag, behält Jet-Box den Restbetrag für den Kunden ein, ohne dass Zinsen darauf anfallen.
8. Sind die Waren eines säumigen Kunden nach Ansicht von Jet-Box und ausschließlich nach Ermessen von Jet-Box entweder unverkäuflich, lassen sich nicht verkaufen, wenn sie zum Verkauf angeboten werden, oder sind sie nicht von ausreichendem Wert, um die Kosten eines Verkaufsversuchs zu rechtfertigen, ermächtigt der Kunde Jet-Box, die Waren als aufgegeben zu betrachten, und Jet-Box kann alle Waren auf Kosten des Kunden entsorgen. Jet-Box kann die Waren des Kunden entsorgen, wenn die Waren durch Feuer, Überschwemmung oder ein anderes Ereignis beschädigt wurden, das sie nach Ansicht von Jet-Box schwer beschädigt, wertlos oder gefährlich für Personen oder Eigentum gemacht hat. Jet-Box benötigt hierfür keine vorherige Zustimmung des Kunden, wird den Kunden jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Begutachtung der Waren benachrichtigen.
9. Sämtliche Gegenstände, die unbeaufsichtigt in Gemeinschaftsbereichen oder außerhalb der Einheit des Kunden zurückgelassen werden, können jederzeit nach Ermessen von Jet-Box ohne Haftung gegenüber Jet-Box entfernt, verkauft oder sofort entsorgt werden.
ZUGANG:
10. Der Kunde hat das Recht, die Einheit während der von Jet-Box veröffentlichten Zugangszeiten gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu betreten. Jet-Box wird versuchen, Änderungen der Zugangszeiten rechtzeitig durch einen Aushang in der Einrichtung bekannt zu geben, behält sich jedoch das Recht vor, die Zugangszeiten ohne vorherige Ankündigung vorübergehend auf andere angemessene Zeiten zu verschieben.
11. Nur der Kunde oder von ihm autorisierte oder begleitete Personen (seine Beauftragten) haben Zugang zur Anlage. Der Kunde ist gegenüber Jet-Box und anderen Nutzern der Anlage für seine eigenen Handlungen und die seiner Beauftragten verantwortlich und haftbar. Jet-Box kann (ist jedoch nicht dazu verpflichtet) jederzeit vom Kunden oder anderen Personen einen Identitätsnachweis verlangen und kann nach eigenem Ermessen Personen, die keinen ausreichenden Nachweis erbringen können, den Zutritt verweigern.
12. Jet-Box kann dem Kunden den Zugang zur Einheit und/oder Einrichtung verweigern, wenn der Kunde Jet-Box Geld schuldet, unabhängig davon, ob eine formelle Zahlungsaufforderung vorliegt oder nicht, oder wenn Jet-Box der Ansicht ist, dass die Sicherheit von Personen, Einheiten oder Waren auf oder in der Einrichtung gefährdet ist.
13. Der Kunde darf den Zugang zur Einheit keiner anderen Person als seinem Beauftragten, der ihm gegenüber verantwortlich ist und seiner Kontrolle unterliegt, gewähren oder gewähren. In diesem Fall handelt der Kunde auf eigenes Risiko.
14. Der Kunde bevollmächtigt Jet-Box und seine Vertreter und Auftragnehmer, die Einheit unter den folgenden Umständen zu betreten und alle Schlösser aufzubrechen, wenn dies für den Zutritt erforderlich ist: (a) nach einer Vorankündigung von mindestens 7 Tagen, um die Einheit oder einen anderen Teil der Einrichtung zu inspizieren oder Reparaturen oder Änderungen daran vorzunehmen; (b) ohne vorherige Ankündigung (aber mit einer Vorankündigung so bald wie möglich nach dem Ereignis) im Falle eines Notfalls (einschließlich Reparatur- oder Änderungszweck) oder um Verletzungen oder Schäden an Personen oder Eigentum zu verhindern; oder wenn Jet-Box glaubt, dass die Einheit zur Lagerung verbotener Güter oder für einen verbotenen Zweck verwendet wird; oder wenn Jet-Box gesetzlich, durch die Polizei, die Feuerwehr, die Handelsaufsichtsbehörde, HM Revenue & Customs, eine zuständige Behörde oder durch einen Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet ist; oder um die Güter zu verlagern oder das Pfandrecht oder die Verkaufs- oder Verfügungsbefugnis von Jet-Box gemäß dieser Vereinbarung auszuüben.
BEDINGUNGEN:
15. Jet-Box ist nicht für das Verschließen unverschlossener Einheiten verantwortlich. Gegebenenfalls ist der Kunde verpflichtet, die Außentore und/oder Türen der Anlage zu sichern.
16. Der Kunde darf in der Einheit keine der folgenden Gegenstände lagern (oder die Lagerung durch andere Personen gestatten):
a) Lebensmittel oder verderbliche Waren, sofern sie nicht sicher verpackt sind, sodass sie vor Ungeziefer geschützt sind und dieses nicht anlocken;
b) Lebewesen aller Art;
(c) brennbare oder entzündliche Stoffe wie Gas, Farbe, Benzin, Öl, Reinigungsmittel oder Druckgase;
d) Schusswaffen, Sprengstoffe, Waffen oder Munition;
e) Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest oder andere potenziell gefährliche Stoffe;
(f) Gegenstände, die Dämpfe oder Gerüche abgeben;
(g) illegale Gegenstände oder Substanzen oder illegal erworbene Waren, wie etwa illegaler (gefälschter/geschmuggelter) Tabak oder Alkohol und nicht lizenzierte oder unsichere Waren (wie etwa Spielzeug, Elektrogeräte, Medikamente, Aerosole, Kosmetika, Feuerwerkskörper);
h) Güter, die umweltschädlich sind oder eine Gefahr für das Eigentum einer Person darstellen; und
(i) Gegenstände, die unersetzlich sind, wie etwa Zahlungsmittel, Schmuck, Pelze, Urkunden, Gemälde, Kuriositäten, Kunstwerke und Gegenstände mit persönlichem sentimentalen Wert.
Der Kunde haftet gemäß Bedingung 27 für jeden Verstoß gegen diese Bedingung 16.
17. Der Kunde nutzt die Einheit ausschließlich zu Lagerzwecken und darf Folgendes nicht tun (oder es einer anderen Person gestatten):
(a) die Einheit als Büro- oder Wohnraum oder als Privat-, Geschäfts- oder Postadresse zu nutzen;
(b) in der Einrichtung oder in der Einheit etwas zu verwenden oder zu tun, was für Jet-Box oder andere Personen eine Belästigung darstellen könnte (einschließlich des Austretens jeglicher Substanzen oder Gerüche oder der Entstehung von Lärm oder Vibrationen, die außerhalb der Einheit gehört oder gefühlt werden könnten);
(c) in der Einrichtung oder in der Einheit etwas zu nutzen oder zu tun, was die Prämien im Rahmen von Versicherungspolicen von Jet-Box oder einer anderen Person ungültig machen oder erhöhen könnte;
(d) die Innen- oder Außenflächen der Einheit zu streichen, zu verändern oder irgendetwas daran anzubringen;
(e) die Einheit anzuschließen oder ihr Versorgungseinrichtungen oder Dienste bereitzustellen, es sei denn, dies wurde von Jet-Box genehmigt; oder
(f) Schäden an der Einheit oder einem Teil der Einrichtung zu verursachen (einschließlich durch Umzugs-, Transport- oder Lieferunternehmen) oder Behinderungen zu verursachen oder Gegenstände oder Abfälle in einem Gemeinschaftsbereich innerhalb der Einrichtung zurückzulassen.
18. Der Kunde ist verpflichtet, die Einheit sauber und in einem guten Zustand zu halten. Bei Verschmutzung oder Beschädigung der Einheit oder Anlage ist Jet-Box berechtigt, eine Reinigungsgebühr zu erheben und/oder vom Kunden die vollständigen Kosten für Reparatur, Ersatz, Wiederherstellung, ordnungsgemäße Entschädigung oder Entsorgung von Abfällen oder anderen Gegenständen, die in der Anlage zurückgelassen wurden oder die Nutzung der Anlage durch andere beeinträchtigen, zu erstatten. Diese Gebühren werden zunächst über die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode abgerechnet und betragen mindestens 75 £.
19. Der Kunde (und seine Beauftragten) sind verpflichtet, vor Ort angemessene Sorgfalt walten zu lassen, die Anlage und andere Nutzer der Einheit zu respektieren, Jet-Box unverzüglich über Schäden oder Mängel zu informieren und die Anweisungen der Mitarbeiter, Beauftragten und Auftragnehmer von Jet-Box sowie alle sonstigen von Jet-Box regelmäßig herausgegebenen Vorschriften zur Nutzung und Sicherheit der Anlage zu befolgen. Kunden dürfen keine Eingänge oder Parkplätze blockieren oder Gegenstände außerhalb oder innerhalb der Anlage hinterlassen, die den Zugang in irgendeiner Weise behindern. Bei Verstößen wird zunächst eine Gebühr von mindestens 75 £ fällig, und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
20. Dieser Vertrag gewährt dem Kunden kein ausschließliches Besitzrecht an der Einheit und Jet-Box behält sich das Recht vor, den Kunden in eine andere Einheit umzusiedeln, die nicht kleiner als die aktuelle Einheit ist, (a) mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, innerhalb derer der Kunde den Vertrag gemäß Ziffer 3 kündigen kann, oder (b) mit einer kürzeren Kündigungsfrist, falls ein Vorfall eintritt, der die Schließung oder Abriegelung der Einheit oder des Bereichs, in dem sie sich befindet, erforderlich macht. Unter diesen Umständen trägt Jet-Box die angemessenen Umzugskosten des Kunden, sofern Jet-Box dem vor dem Umzug schriftlich zugestimmt hat. Wenn der Kunde den Umzug nicht bis zu dem in der Mitteilung von Jet-Box angegebenen Datum veranlasst, ermächtigt er Jet-Box und seine Beauftragten, die Einheit als Beauftragte des Kunden und auf dessen Risiko zu betreten (mit Ausnahme von vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden, die den Beschränkungen in Ziffer 25 unterliegen).
21. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Einheit für die Lagerung der darin zu lagernden Waren geeignet ist. Er wird gebeten, die Einheit vor der Einlagerung und regelmäßig während der Lagerzeit zu überprüfen. Jet-Box übernimmt keine Garantie oder Zusicherung, dass eine Einheit für bestimmte Waren geeignet ist, und übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
22. Jet-Box kann dem Kunden die Lagerung von Waren verweigern oder vom Kunden die Abholung von Waren verlangen, wenn die Lagerung dieser Waren nach seiner Auffassung eine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Eigentum darstellt.
23. Der Kunde muss Jet-Box innerhalb von 48 Stunden nach der Änderung schriftlich über die Änderung seiner Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse informieren.
RISIKO UND VERANTWORTUNG:
24. Jet-Box haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass ihm der Zugang zur Einrichtung oder Einheit nicht möglich ist, unabhängig von der Ursache.
25. Die Lagerung der Waren erfolgt ausschließlich auf Risiko und Verantwortung des Kunden, der für jeglichen Diebstahl, Schaden oder Verschlechterung der Waren, aus welchem Grund auch immer, verantwortlich ist und das Risiko dafür trägt. Jet-Box schließt jegliche Haftung für Verlust oder Beschädigung (a) des Geschäfts des Kunden (sofern vorhanden), einschließlich Folgeschäden, entgangener Gewinne oder Betriebsunterbrechung; und (b) Waren über den Betrag von 100 £ aus, den Jet-Box als normale Selbstbeteiligung einer Standard-Hausratversicherung ansieht, unabhängig davon, ob diese die Waren abdeckt oder nicht. Jet-Box schließt die Haftung für Personenschäden oder den Tod einer Person nicht aus, sofern diese eine direkte Folge von Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Unterlassung seitens Jet-Box, seiner Vertreter und/oder Mitarbeiter sind.
26. Jet-Box versichert die Waren nicht. Es ist eine Bedingung dieses Vertrags, dass die Waren während der Lagerung stets gegen alle üblichen Gefahren bis zu ihrem Wiederbeschaffungswert versichert bleiben. Der Kunde garantiert, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht, dass er diesen nicht erlöschen lässt oder verursacht und dass der Gesamtwert der Waren in der Einheit den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Jet-Box erteilt keine Auskunft über den durch eine Police gewährten Versicherungsschutz. Der Kunde muss selbst über die Angemessenheit des Versicherungsschutzes entscheiden, auch wenn er von Jet-Box unterstützt wird. Die Einsichtnahme in vom Kunden vorgelegte Versicherungsdokumente zum Nachweis des Versicherungsschutzes bedeutet nicht, dass Jet-Box den Versicherungsschutz genehmigt oder dessen Ausreichendheit bestätigt hat.
27. Der Kunde haftet für und entschädigt Jet-Box für den vollen Betrag aller Ansprüche, Verbindlichkeiten, Forderungen, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich aller angemessen angefallenen Rechts- und Beratungsgebühren), die Jet-Box oder Drittparteien (Verbindlichkeiten) entstehen aus oder im Zusammenhang mit (a) der Verwendung der Einheit (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Besitz oder die Lagerung von Waren in der Einheit, die Waren selbst und/oder den Zugang zur Einrichtung) oder (b) einem Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Kunden oder einen seiner Vertreter oder (c) der Durchsetzung einer der Bedingungen dieser Vereinbarung.
28. Der Kunde erkennt diesen Vertrag sowie alle relevanten Gesetze und Vorschriften, die für die Nutzung der Einheit gelten oder gelten können, an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Dies gilt auch für Gesetze, die sich auf das gelagerte Material und dessen Art und Weise beziehen. Die Haftung für jegliche Verstöße gegen diese Gesetze liegt ausschließlich beim Kunden und umfasst alle daraus resultierenden Verbindlichkeiten.
29. Hat Jet-Box Grund zu der Annahme, dass der Kunde nicht alle relevanten Gesetze einhält, kann Jet-Box alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, insbesondere die in den Bedingungen 14 und 34 beschriebenen Maßnahmen, die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden, die Zusammenarbeit mit ihnen und/oder die Übergabe der Waren an diese und/oder die sofortige Entsorgung oder Entfernung der Waren auf Kosten des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Jet-Box diese Maßnahmen jederzeit ergreifen kann, auch wenn Jet-Box früher hätte handeln können.
30. Im Falle von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Jet-Box liegen, haftet Jet-Box nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder daraus resultierende Verluste oder Schäden an Waren und gilt auch nicht als Vertragsbrecher. Zu solchen Umständen zählen höhere Gewalt, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, Handelsstreitigkeiten oder Arbeitsunruhen, Unfälle, Ausfälle von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Arbeitskräfte-, Material- oder Transportmangel, Strom- oder Internetausfälle, terroristische Bedrohung oder tatsächliche Terroranschläge, Umwelt- oder Gesundheitsnotfälle oder -gefahren oder das Betreten einer Einheit, einschließlich der Einheit oder der Einrichtung, durch zuständige Behörden oder die Festnahme oder Beschlagnahme oder Konfiszierung von Waren durch diese. In solchen Fällen ist Jet-Box nicht dafür verantwortlich, den Zugang zu den Waren, der Einheit und/oder der Einrichtung zu verweigern, solange diese Umstände andauern. Jet-Box wird versuchen, die Auswirkungen solcher Umstände so gering wie möglich zu halten.
PERSÖNLICHE INFORMATIONEN:
31. Jet-Box sammelt bei der Registrierung und während der Laufzeit dieses Vertrags Informationen über den Kunden, einschließlich personenbezogener Daten (Daten). Jet-Box verarbeitet Daten gemäß dem Data Protection Act 1998 und verwendet sie zur Zahlungsabwicklung, zur Kommunikation mit dem Kunden und zur allgemeinen Verwaltung des Kundenkontos. Jet-Box kann Daten an Kreditauskunfteien oder Betrugspräventionsagenturen sowie Branchenverbände, denen Jet-Box angehört, weitergeben und von diesen Daten sammeln. Wenn der Kunde eine Versicherung für Jet-Box beantragt, gibt Jet-Box die Daten an den Versicherer weiter, der diese Daten in ein mit anderen Versicherern geteiltes Schadenregister eintragen kann, um betrügerische Schadensmeldungen zu verhindern. Jet-Box wird Daten und andere Kontodetails jederzeit freigeben, wenn es dies nach eigenem Ermessen für angemessen hält: (a) um das Gesetz einzuhalten; (b) um diesen Vertrag durchzusetzen; (c) zum Schutz vor Betrug und zur Reduzierung des Kreditrisikos; (d) zur Verbrechensverhütung oder -aufdeckung; (e) zum Schutz der Sicherheit von Personen in der Einrichtung, (f) wenn Jet-Box der Ansicht ist, dass die Sicherheit einer Einheit der Einrichtung oder deren Inhalt anderweitig gefährdet sein könnte. Auch wenn Jet-Box ein Unternehmen oder Vermögenswerte verkauft oder kauft, kann es Daten und Kontodaten an den potenziellen Verkäufer oder Käufer dieses Unternehmens oder dieser Vermögenswerte weitergeben. Wenn im Wesentlichen alle Vermögenswerte von Jet-Box von einem Dritten erworben werden, gehören Daten und Kontodaten zu den übertragenen Vermögenswerten. Einzelpersonen haben das Recht, eine Kopie der von Jet-Box über sie gespeicherten Informationen anzufordern. Anfragen sind per E-Mail oder an die auf dem Deckblatt angegebenen Adressen zu richten. Für diesen Service kann eine geringe Gebühr erhoben werden.
32. Wenn der Kunde zustimmt, verwendet Jet-Box die Daten für Marketing- und ähnliche Zwecke, einschließlich der Bereitstellung von Informationen über Produkte oder Dienstleistungen von Jet-Box und/oder seinen Geschäftspartnern an den Kunden als Antwort auf Anfragen des Kunden oder wenn Jet-Box der Ansicht ist, dass diese von Interesse sein könnten.
BEACHTEN:
33. Mitteilungen von Jet-Box oder dem Kunden bedürfen der Schriftform und müssen entweder per E-Mail, persönlich, telefonisch, per SMS oder per frankierter Post zugestellt werden. Mitteilungen gelten mit der persönlichen Übergabe, eine Stunde nach Versand per E-Mail oder SMS oder 48 Stunden nach Aufgabe als zugegangen. Mitteilungen des Kunden sind an Jet-Box an die oben auf dieser Seite angegebene E-Mail- oder Postadresse zu richten. Bei mehreren Kunden genügt die Mitteilung an oder durch einen einzelnen Kunden für die Erfüllung der Mitteilungspflichten gemäß diesem Vertrag.
BEENDIGUNG:
34. Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen, indem sie der anderen Partei das Kündigungsdatum gemäß der oben in diesem Vertrag angegebenen Frist mitteilt. Im Falle illegaler oder umweltschädlicher Aktivitäten seitens des Kunden oder eines Verstoßes gegen diesen Vertrag (der, sofern er behoben werden kann, vom Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Aufforderung durch Jet-Box behoben wurde) kann Jet-Box den Vertrag fristlos kündigen. Jet-Box ist berechtigt, anteilige Lagergebühren zu berechnen, wenn die Kündigungsfrist des Kunden kürzer als erforderlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle Waren aus der Einheit vor Geschäftsschluss am Kündigungsdatum zu entfernen und die Einheit in einem sauberen und guten Zustand zur Zufriedenheit von Jet-Box zu hinterlassen. Für den Fall, dass Waren und/oder Abfälle nach dem Kündigungsdatum in der Einheit verbleiben, gelten die Bedingungen 5 und 18. Der Kunde ist verpflichtet, alle ausstehenden Lagergebühren und Verzugskosten sowie sonstige geschuldete Beträge bis zum Kündigungsdatum an Jet-Box zu zahlen. Andernfalls gelten die Bedingungen 4 bis 8. Die Berechnung der ausstehenden Gebühren erfolgt durch Jet-Box. Betritt Jet-Box die Lagereinheit aus irgendeinem Grund und sind dort keine Waren gelagert, kann Jet-Box den Vertrag ohne vorherige Ankündigung kündigen, wird den Kunden jedoch innerhalb von 7 Tagen benachrichtigen.
35. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren bei der Entnahme aus der Einheit sorgfältig zu prüfen und Jet-Box so bald wie möglich nach der Entnahme über etwaige Verluste oder Schäden an den Waren zu informieren.
36. Die Haftung für ausstehende Gelder, Sachschäden, Personenschäden, Umweltschäden und die rechtliche Verantwortung im Rahmen dieser Vereinbarung besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
ALLGEMEIN:
37. Jet-Box kann die Lagergebühr oder andere Bedingungen dieses Vertrags ändern und neue Bedingungen hinzufügen, sofern diese Änderungen dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Die geänderten Bedingungen treten mit dem ersten Fälligkeitsdatum in Kraft, das mindestens 28 Tage nach der Mitteilung von Jet-Box liegt. Der Kunde kann den Vertrag vor Inkrafttreten der Änderung kostenlos kündigen, indem er gemäß Ziffer 34 eine Kündigung ausspricht. Andernfalls gilt die fortgesetzte Nutzung der Einheit durch den Kunden als Annahme und Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
38. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass:
(a) Die Bedingungen dieses Dokuments stellen den gesamten Vertrag mit Jet-Box dar und beim Abschluss dieses Vertrags verlässt sich der Kunde auf keine anderen mündlichen oder sonstigen Zusicherungen als die in dieser Vereinbarung enthaltenen.
(b) er hat alle für seine Entscheidung zum Abschluss dieser Vereinbarung mit Jet-Box relevanten Fragen gestellt und Jet-Box hat vor Abschluss dieser Vereinbarung mit dem Kunden alle diese Fragen zur Zufriedenheit des Kunden beantwortet;
(c) alle sich aus solchen Anfragen ergebenden Angelegenheiten wurden, soweit vom Kunden gewünscht und von Jet-Box vereinbart, schriftlich niedergelegt und in die Bedingungen dieser Vereinbarung aufgenommen;
(d) wenn Jet-Box beschließt, ein ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt gegenüber dem Kunden zustehendes Recht nicht auszuüben oder durchzusetzen, hindert dies Jet-Box nicht daran, dieses Recht zu einem späteren Zeitpunkt auszuüben oder durchzusetzen, es sei denn, Jet-Box teilt dem Kunden schriftlich mit, dass Jet-Box auf die Möglichkeit hierzu verzichtet oder diese aufgegeben hat;
(e) es ist nicht beabsichtigt, dass irgendjemand außer dem Kunden und Jet-Box irgendwelche Rechte aus diesem Vertrag hat und dementsprechend findet das Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 keine Anwendung darauf;
(f) Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheidet, dass eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung in irgendeinem Umfang ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, wird die Bestimmung nur in diesem Umfang von den verbleibenden Bedingungen getrennt, die im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang weiterhin gültig bleiben;
(g) Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht abtreten oder übertragen und darf den Besitz der Einheit oder der Waren nicht aufgeben, solange sich diese in der Einrichtung befinden; und
(h) wenn der Kunde aus zwei oder mehr Personen besteht, übernimmt jede Person die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung separat.
39. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht Nordirlands. Streitigkeiten oder Ansprüche einer der Parteien werden von den Gerichten Nordirlands entschieden. Die Parteien sind verpflichtet, Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag durch Mediation beizulegen. Diese Mediation wird von einem Mediator durchgeführt, der von den Parteien unabhängig ist und im gegenseitigen Einvernehmen mit ihnen ernannt wird. Voraussetzung für das Recht einer Partei, ein Schiedsverfahren oder ein Gerichtsverfahren einzuleiten, das nicht der Erlangung einstweiliger Verfügungen dient, ist das vorherige Angebot einer Mediation.
BITTE LESEN SIE DIE OBEN GENANNTEN BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, DA SIE DURCH DIE ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AN DIESE GEBUNDEN SIND.
Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass ich/wir Korrespondenz vom Anlagenbesitzer per SMS auf mein Mobiltelefon, per E-Mail, per Post und telefonisch erhalte/n.
Ich/wir bestätige(n), dass ich/wir auf die oben genannten wesentlichen Punkte aufmerksam gemacht wurde(n) und dass ich/wir sie gelesen und verstanden habe(n).
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.