Verbotenes Material
Folgende Materialien dürfen nicht gelagert werden:
- Nahrungsmittel oder verderbliche Waren- außer wenn diese sicher verpackt sind, so dass sie gegen Befall von Schädlingen geschätzt sind und keine Schädlinge anziehen.
- Unverpackte Kleidung (im Speziellen Pelzmäntel)
- Lebewesen -egal welcher Art
- Brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie z.B Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, Lithium Batterien etc.
- Unter Druck stehende Gase
- Verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen, Sprengstoffe, Munition.
- Radioaktive Stoffe, Biolog. Kampfstoffe
- Giftmüll, Asbest oder sonstige, potentiell gefährlichen Materialien
- Alles, was Rauch oder Geruch absondert
- Jegliche verbotene Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände.
- Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten
- Mehr als 2 Sätze Autoreifen pro angemietetem Abteil.
- Bargeld, Briefmarken, Edelstoffe, Kunstgegenstände.
Hinweis:
Bei Verstößen, die die Verbreitung von Schädlingen zur Folge haben, werden die Kosten für die fachgerechte Bekämpfung der Mieterin vollständig in Rechnung gestellt.