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Ohne Steuern Inkl. Steuer

Verbotenes Material

Folgende Materialien dürfen nicht gelagert werden:

  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren- außer wenn diese sicher verpackt sind, so dass sie gegen Befall von Schädlingen geschätzt sind und keine Schädlinge anziehen.
  • Unverpackte Kleidung (im Speziellen Pelzmäntel)
  • Lebewesen -egal welcher Art
  • Brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie z.B Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, Lithium Batterien etc.
  • Unter Druck stehende Gase
  • Verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen, Sprengstoffe, Munition.
  • Radioaktive Stoffe, Biolog. Kampfstoffe
  • Giftmüll, Asbest oder sonstige, potentiell gefährlichen Materialien
  • Alles, was Rauch oder Geruch absondert
  • Jegliche verbotene Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände.
  • Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten
  • Mehr als 2 Sätze Autoreifen pro angemietetem Abteil.
  • Bargeld, Briefmarken, Edelstoffe, Kunstgegenstände.

Hinweis:

Bei Verstößen, die die Verbreitung von Schädlingen zur Folge haben, werden die Kosten für die fachgerechte Bekämpfung der Mieterin vollständig in Rechnung gestellt.